Rahmenbedingungen

Information & Aufklärung

Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern“.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620

 

Kostenzuschüsse durch Krankenkassen
 
„Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11) haben Patient:innen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen. […] Erforderlich ist ein schriftlicher Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Diese Bestätigung kann von Vertrags- oder Wahlärzt:innen ausgestellt werden. Die weiteren Schritte der Antragstellung auf Kostenzuschuss sind von den einzelnen Krankenkassen bzw. Bundesländern unterschiedlich geregelt“.
 
Quelle: https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie

 

Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht ist die zentrale Berufspflicht in der Psychotherapie. § 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber EhepartnerInnen, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen, anderen Sozialeinrichtungen etc.

 

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich – die Stunde ist exklusiv für Sie reserviert. Vereinbarte Behandlungseinheiten sind auch bei Versäumen des Termins durch Sie zur Gänze zu bezahlen, es sei denn, der Termin wurde Ihrerseits nachweislich zumindest 48 Stunden (2 Werktage) vor Beginn der Behandlungseinheit abgesagt. Termine können Sie via Telefonat, SMS oder E-Mail absagen.

 

Honorar

Erstgespräch vor jeder psychotherapeutischen Behandlung

Erstgespräch: EUR 70,-

Dauer: 50 min

 

Psychotherapeutische Einheit: EUR 100,-

Dauer: 50 min

 

Paartherapie: EUR 160,-

Dauer: 90 min

 

Gruppentherapie mit Angehörigen: EUR 200,-

Dauer: 90 min