Rahmenbedingungen

Information & Aufklärung

Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern“.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620

PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision befinden sich in der letzten Phase der Psychotherapie-Ausbildung und arbeiten unter Supervision, d.h. sie werden von erfahrenen PsychotherapeutInnen begleitet und beraten. PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision bieten üblicherweise Psychotherapie zu günstigeren Konditionen an. Allerdings leisten die Krankenkassen in diesem Fall keine Kostenzuschüsse.


Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht ist die zentrale Berufspflicht in der Psychotherapie. § 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber EhepartnerInnen, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen, anderen Sozialeinrichtungen etc.


Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich – die Stunde ist exklusiv für Sie reserviert. Vereinbarte Behandlungseinheiten sind auch bei Versäumen des Termins durch Sie zur Gänze zu bezahlen, es sei denn, der Termin wurde Ihrerseits nachweislich zumindest 48 Stunden (2 Werktage) vor Beginn der Behandlungseinheit abgesagt. Termine können Sie via Telefonat, SMS oder E-Mail absagen.


Honorar

Erstgespräch vor jeder psychotherapeutischen Behandlung

Erstgespräch: EUR 70,-

Dauer: 50 min


Psychotherapeutische Einheit: EUR 100,-

Dauer: 50 min


Paartherapie: EUR 160,-

Dauer: 90 min


Gruppentherapie mit Angehörigen: EUR 200,-

Dauer: 90 min